AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma moppedhänger
Weststraße 12
56237 Sessenbach

Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma moppedhänger erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers, entgegen technischer und gesetzlicher Bestimmungen sowie konstruktiv notwendiger Verfahren, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers den Vertrag / Auftrag vorbehaltlos ausführen.

Allgemeines
Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck sind als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibung bzw. Kennzeichnung und keine zugesicherten Eigenschaften. Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben. Bestellungen und Aufträge gelten als angenommen, wenn wir sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ablehnen.

Nach individuellen Kundenwünschen ausgeführte Aufträge (Sonderanfertigungen) werden nicht zurückgenommen. Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Im Fall der Rücknahme sind wir berechtigt, bei der Gutschrift einen Abzug von 75 % des Kaufpreises als Aufwendungsentschädigung vorzunehmen. Bei schriftlicher oder telefonischer Auftragserteilung oder Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihren Auftrag oder Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen.

Der Auftraggeber oder Besteller trägt die  Verantwortung dafür, dass durch seine individuellen Bestellungen nicht in Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter eingegriffen wird. Für eventuelle Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.

Lieferung und Lieferzeit
Angegebene Leistungs- und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind alle Angaben darüber unverbindlich. Höhere Gewalt, insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder bei dem Zulieferer berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Zahlungsbedingungen
Bei Umbauten, Aufbauten und Sonderanfertigungen sind 50% der voraussichtlichen Kosten des Auftrags in
Vorausleistung zu entrichten.

Zahlungen sind grundsätzlich bei Übergabe des erfüllten Auftrags in bar bzw. durch vorherige Überweisung (Zahlungseingang auf unserem Konto vor Auslieferung) zu leisten. Eine Ratenzahlung nach Auslieferung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für die von uns ausgelegten TÜV-Gebühren. Die Lieferung von Teilen erfolgt sofort nach Eingang der Zahlung (Vorauskasse).

Ohne, dass es einer förmlichen Verzugsetzung bedarf, werden bei verspäteter oder gestundeter Zahlung die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1, 2 BGB berechnet. Jeder  Zahlungsverzug wird mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von mindestens 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, nach angemessener Zeit vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sollte es in Ausnahmefällen zur Rücknahme eines gefertigten oder teilweise gefertigten Auftrags nach Erhalt der 50-prozentigen Anzahlung kommen (z.B. durch schwere Krankheit des Auftraggebers, die eine Abnahme des Auftrags völlig unmöglich macht), so kann es zu einer eventuellen (Teil-)Rückzahlung der Anzahlung nur kommen, wenn die Fa. moppedhänger diese gefertigten Teile anderweitig verwenden kann.

Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessern nach. Wir sind berechtigt, mindestens 2 Mängelbeseitigungsversuche selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.

Hierbei weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß es sich um kein maschinell gefertigtes Serienprodukt handelt, sondern um Handarbeit. Hier entstehende geringe Toleranzen sind kein Mangel.

Gewährleistungsfristen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und beginnen mit dem Datum der Lieferung. Bei Aufträgen, die nicht individuell nach Kundenwünschen hergestellt worden sind, verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber Kunden, die Verbraucher sind gemäß § 13 BGB in 12 Monaten. Gegenüber Kunden, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, sind Mängelgewährleistungsansprüche in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden und sind grundsätzlich von jeglichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen von der Gewährleistung der Fa. moppedhänger sind sämtliche Beschichtungen (Chrom, Pulver, Lack etc.) der bei uns erworbenen Produkte. In diesem Fall werden wir die Reklamation an unsere Zulieferer weiterleiten.

Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten, andernfalls sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung / -erfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.

Haftung

Bei eigenmächtigen Veränderungen an unseren fertigen Produkten (technisch oder konstruktiv) durch den Auftraggeber erlöschen jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sofort. Dieses gilt auch für z.B. die Verwendung anderer Schrauben.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Sonderabsprachen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

Eigentumsvorbehalt
Bestellte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma moppedhänger. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten zurückzufordern, gleichwohl behält der Vertrag weiterhin seine Gültigkeit mit dem Anspruch auf  Erfüllung.

Anwendbares Recht
Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen in allen Fällen dem deutschen Recht, auch wenn die Bestellung aus dem Ausland kommt und/oder die Lieferung in das Ausland erfolgt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Forderungen aus oder aus Anlass der geschäftlichen Verbindung ist unser Geschäftssitz.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.